Gestaltungsrichtlinien

Wenn ein Grab angelegt werden muß, ist dies fast immer verbunden mit der schlimmen Erfahrung des Todes. Angehörige haben viel zu regeln. Oft ist da wenig Zeit, in Ruhe klare Entscheidungen zu treffen. Dies betrifft nicht selten auch die Gestaltung des anzulegenden Grabes.

Die hier vorliegenden Richtlinien sollen eine Hilfe sein, sich bereits vor dem Besuch beim Steinmetzen ein Bild darüber zu machen, was bei der Neuanlage eines Grabes zu bedenken ist. Diese Richtlinien stehen in Übereinstimmung mit der Friedhofsordnung, die in den Kirchgemeinden Rüsseina, Raußlitz und Wendischbora gilt. Folgendes sollten Sie bedenken:

Bepflanzung

Der Friedhof ist der Ort, an dem – bei aller Trauer – an das Leben erinnert wird. Die Farbe, die ein Friedhof bestimmen sollte, ist daher das Grün der Pflanzen. Blumen auf den Gräbern sind zusätzliche Zeichen eines letzten Liebesdienstes an den/die Verstorbene(n). Um die Lebendigkeit unserer Friedhöfe stärker hervortreten zu lassen, sind neuangelegte Gräber ganzflächig zu bepflanzen. Feinsplitt, Kiesel o. ä. sind daher untersagt (einzelne Naturtrittsteine machen das Betreten größerer Gräber gut möglich). Steinunterteilungen auf den Gräbern entfallen daher. Die Steinmetze sind darüber in der Regel informiert. Bitte bedenken Sie, daß es nicht immer teure Blumen sein müssen, die ein Grab schön gestalten. Manche Art Dauerbegrünung (Dickblattgewächse, bodendeckende Koniferenarten, Efeu) geben dem Grab sogar im Winterhalbjahr eine ansprechende Gestalt und erfordert einen relativ geringeren Unterhaltungsaufwand.

Grabmal

Der Grabstein soll in erster Linie Auskunft über die/den Verstorbene(n) geben (Name, Geburtsdatum, Sterbedatum, evtl. Wohnort). Auch Berufsbezeichnungen oder darauf hinweisende Symbole (z. B. Innungszeichen) sind denkbar. Bei aller Vielfalt heutiger Grabsteinangebote gilt eines besonders: Auf dem Friedhof soll der materielle Wettbewerb, der sich oft im Leben zeigt, nicht fortgeführt werden. Der Tod hebt alle Unterschiede auf. Der Friedhof kann das spürbar machen. Nicht Gleichheit, aber Schlichtheit soll die Grabsteingestaltung prägen. Grelles Weiß, großflächige Goldverzierungen oder die Hochglanzpolierung der Seiten und Rückflächen können die angestrebte Schlichtheit nur schwer zum Ausdruck bringen. Und noch etwas: Mit der Zeit darf der Stein auch altern. So wird er zum Bild der Vergänglichkeit.

Verschiedenes

Der Außenbereich des Grabes unterliegt der direkten Verantwortung des Friedhofes. Auch hier gilt: Kein Splitt, keine Kiesel. Diese sind beim Rasenmähen hochgefährlich (sie fliegen wie Geschosse durch die Luft). Verwenden Sie hier bitte gelben oder roten Sand. Folien, Kunstrasenmatten, Plast- oder Metallumrandungen jeglicher Art sind auf unseren Friedhöfen aus optischen Gründen nicht zugelassen. Letztere bilden außerdem z. T. schlecht sichtbare und gefährliche Stolperkanten. Wir bitten, Abdeckreisig, Kunststoffunterlagen und Gläser im Frühjahr zu Hause zu entsorgen.

Kontakt

Wenden Sie sich bitte bei Fragen an die jeweilige Friedhofsverwaltung. Rechtzeitige Rücksprache kann manchem Mißverständis vorbeugen.

Die Kirchenvorstände Raußlitz, Rüsseina und Wendischbora, Pfr. Dr. J. Hahn.

Friedhofsverwaltung Rüsseina

Kerstin Heblack

Am Pfarrberg 10, 01623 Rüsseina

035242/ 669701

Friedhofsverwaltung Wendischbora

Monika Zideck

01683 Wendischbora

035242/ 67653

Friedhofsverwaltung Raußlitz

Barbara Thierbach

01623 Raußlitz

035246/ 50431