Wie in Sachsen meist üblich, werden unsere Friedhöfe von den Kirchgemeinden verwaltet. Lediglich die Friedhofshallen gehören nach altem sächsischem Recht den jeweiligen Kommunen.

Friedhofsbesuch

Sie betreten einen besonderen Ort, einen Ort der Stille und Besinnung. Das Äußere des Friedhofes soll helfen, Liebesdienste an den Verstorbenen zu tun und Frieden zu finden.

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Gestaltungsrichtlinien

Wenn ein Grab angelegt werden muß, ist dies fast immer verbunden mit der schlimmen Erfahrung des Todes. Angehörige haben viel zu regeln. Oft ist da wenig Zeit, in Ruhe klare Entscheidungen zu treffen. Dies betrifft nicht selten auch die Gestaltung des anzulegenden Grabes.

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Gemeinschaftsgräber

Friedhöfe haben etwas ganz besonderes. Sie geben unserer Trauer einen Ort, der durch seine Gestaltung wiederum auch Hoffnung verleiht und Frieden ausstrahlt. Niemand soll einfach vergessen sein.

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Gebühren, Friedhofsordnungen …

Die Friedhofsgebührenordnungen finden Sie unten bei den Kontaktdaten des jeweiligen Friedhofs als Downloadangebot. Wenn Sie weitere Fragen haben zu Friedhofsgebühren oder zur Friedhofsordnung, wenden Sie sich am besten an das Pfarramt Rüsseina (Dienstag ganztägig, Donnerstag Vormittag, Tel. 035242 / 68651) bzw. direkt an die jeweiligen Friedhofsverantwortlichen. Rechtzeitige Rücksprache kann manchem Mißverständis vorbeugen.

Die Kirchenvorstände Raußlitz, Rüsseina und Wendischbora, Pfr. Dr. J. Hahn.

Friedhofsverwaltung Rüsseina

Pfarramt Rüsseina
Fr. K. Heblack

Kirchbergstraße 8, Rüsseina
01683 Nossen

035242/68651 oder
035242/669701

Friedhofsgebührenordnung Rüsseina, PDF

Friedhofsverwaltung Wendischbora

Monika Zideck

01683 Wendischbora

035242/ 67653

Friedhofsgebührenordnung Wendischbora, PDF

Friedhofsverwaltung Raußlitz

Barbara Thierbach

01623 Raußlitz

035246/ 50431

Friedhofsgebührenordnung Raußlitz, PDF