Sie betreten einen besonderen Ort, einen Ort der Stille und Besinnung. Das Äußere des Friedhofes soll helfen, Liebesdienste an den Verstorbenen zu tun und Frieden zu finden.

Als christlicher Friedhof ist er immer auch Ort der Hoffnung. Hier dürfen Sie beten - müssen es aber nicht. Lassen Sie draußen, was die Besinnung stört.

Sie betreten einen Ort, der deutlich macht: Der Tod hebt menschliche Unterschiede auf. Der leidliche Wettlauf um äußeres Ansehen soll auf dem Friedhof keine Fortsetzung finden. Nicht Prunk, sondern Schlichtheit und Natürlichkeit ist der Grabgestaltung angemessen.

Friedhofsordnung

Um diesen Charakter gerecht zu werden, bitten wir Besucher und Nutzungsberechtigte, folgende Vorgaben der Friedhofsordnung zu beachten:

  • Das Befahren des Friedhofes mit Fahrzeugen aller Art (auch Fahrräder) ist untersagt. Wir bitten, Fahrräder an den Eingängen abzustellen.
  • Wir bitten, Abdeckreisig, Gestecke und Gläser insbesondere im Frühjahr zu Hause zu entsorgen.
  • Kunststoffe, Folien, Kunstrasenmatten, Plast- oder Metallumrandungen sind aus optischen und sicherheitstechnischen Gründen nicht zugelassen.
  • Die Verwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln durch Nutzungsberechtigte ist untersagt.
  • Bitte verwenden Sie im Bereich des Grabes niemals Kiesel. Sie werden beim Rasenmähen zu gefährlichen Geschossen. Bedenken Sie außerdem: Ein Grab bekommt erst durch lebende Materialien eine Ausstrahlung.
  • Alle bautechnischen Veränderungen an Gräbern (auch Schrift) bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.

Öffnungszeiten

Der Friedhof ist für Besucher geöffnet:

  • März bis Oktober: 6.00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit
  • November bis Februar: 7.30 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit.

Der Kirchenvorstand